IBA GEBÄUDE, ZENTRALER GERICHTSSTANDORT, AARAU

Machbarkeitsstudie

Auf Grundlage einer Standortevaluation beabsichtigt der Regierungsrat des Kantons Aargau, das ehemalige IBA‐Verwaltungsgebäude der Eniwa AG als neuen zentralen Gerichtsstandort zu nutzen. Er hat in der Folge die Gerichte Kanton Aargau (GKA), in Zusammenarbeit mit dem Departement Finanzen und Ressourcen, beauftragt, die Belegungsmöglichkeit der Liegenschaft zu prüfen.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie galt es, zusätzlich das Konkursamt, welches von heute drei Standorten an einem Standort zusammengeführt wird, in die Liegenschaft zu integrieren. Der Auftrag bestand in einem ersten Schritt in der Aktualisierung der Raumanforderungen des Bezirksgerichts Aarau, des Spezialverwaltungsgerichts, der Obergerichtsbibliothek und des Konkursamts sowie der Herausschälung von allfälligen räumlichen Synergien durch den gemeinsamen Standort. Anschliessend war in Form einer groben Belegungsstudie zu prüfen, ob diese räumlichen Anforderungen in der Liegenschaft erfüllt werden können. Parallel zur Belegungsstudie wurde zusammen mit entsprechenden Fachplanenden der bauliche und technische Erneuerungsbedarf für den Mieterausbau definiert und in einer Kostengrobschätzung zusammengeführt.